Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst. Gewerbetreibende benötigen im Rahmen verschiedener Behördenverfahren einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
a) Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des
Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch
dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
b) Auskunft über Firmen
Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche
Vertreter der Firma.
Die Anträge sind beim Ordnungsamt zu stellen, das den Antrag an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof -Dienststelle Bundeszentralregister-, Bonn, weiterleitet.
Benötigte Unterlagen:
a) bei Auskünften über Personen:
b) bei Auskünften über Firmen:
Für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind Gebühren in Höhe von 13,00 EUR zu zahlen.
Zuständig:
Waßmuth, Elisabeth