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Stadt Beverungen (Druckversion)

Aussiedlerangelegenheiten

Aussiedlerangelegenheiten

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges betroffen sind.

Das Verfahren rund um die Aufnahmen dieser Personen und die Steuerung des Zuzuges wird seit dem 01.01.2005 vom Bundesverwaltungsamt erledigt. Für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens (Erteilung der Spätaussiedlerbescheinigung) ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt zuständig.

Für die

  • Ausstellung einer Zweitschrift der Spätaussiedlerbescheinigung
  • Beratung und Unterstützung in Vertriebenen- und Aussiedlerangelegenheiten,
  • bei Bedarf Weitervermittlung an andere Institutionen, z.B. Bundesverwaltungsamt, Landesstelle für Aussiedler

ist die Behörde zuständig, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat.

Zuständig:
Mikus, Burkhard


Weitere Informationen erhalten Sie beim

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland

Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Tel.: 022899-358-0

http://www.beverungen.de//de/rathaus-service/rathaus-service/was-erledige-ich-wo-von-a-z/aussiedlerangelegenheiten