Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt die Aufnahme der Personen, die wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit auch heute noch von den Folgen des Zweiten Weltkrieges betroffen sind.
Das Verfahren rund um die Aufnahmen dieser Personen und die Steuerung des Zuzuges wird seit dem 01.01.2005 vom Bundesverwaltungsamt erledigt. Für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens (Erteilung der Spätaussiedlerbescheinigung) ist ebenfalls das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Für die
ist die Behörde zuständig, die die Erstbescheinigung ausgestellt hat.
Zuständig:
Mikus, Burkhard
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Tel.: 022899-358-0