Stadt Beverungen

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Rathaus Aktuell

Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Hinweis der Stadt Beverungen im Zusammenhang mit Melderegisterauskünften in besonderen Fällen
 
 
In bestimmten Fällen dürfen die Einwohnermeldeämter Daten an Dritte weitergeben, sofern die Betroffenen nicht ausdrücklich gegen die Weitergabe widersprochen haben:
  

  • Ø Widerspruch gegen die Übermittlung an Religionsgesellschaften

    Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch nach § 42 Abs. 3 BMG die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen.

 

  • Ø Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen

    Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben, darf die Meldebehörde aufgrund von § 50 Abs. 2 BMG eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 90. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

  • Ø Widerspruch gegen die Übermittlung an Parteien

    Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen Meldedaten nach § 50 Abs. 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Rahmen der sogenannten Gruppenauskünfte übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

  • Ø Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage

    Adressbuchverlage dürfen nach § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

  • Ø Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

    Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund des § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes jährlich die persönlichen Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 
Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, gestellt werden.