Stadt Beverungen

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Der Rat

Aufgaben des Rates

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit die Gemeindeordnung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und hat dort auch eine Stimme.

Bei den nicht übertragbaren Aufgaben, die also grundsätzlich in der Zuständigkeit des Rates sind und bleiben, handelt es sich um solche Aufgaben, die für das städtische Leben von besonderer Bedeutung sind wie z. B.:

  • den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen und anderen ortsrechtlichen Bestimmungen
  • den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
  • die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Steuern, Gebühren)
  • die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter
  • abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren

Ratsmitglieder

Der Rat der Stadt Beverungen zählt 30 Mitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken und über Listen gewählt werden. Eine Wahlperiode dauert in der Regel 5 Jahre. Der aktuelle Rat wurde am 13.09.2020 gewählt und hat zum 01.11.2020 seine Arbeit aufgenommen. Die Wahlzeit endet am 31.10.2025.

Der Bürgermeister
Am 13.09.2020 wurde Hubertus Grimm zum hauptamtlichen Bürgermeister wiedergewählt. Seine Amtszeit ist an die Wahlzeit des Rates angeglichen worden und endet auch am 31.10.2025. Er ist erster Repräsentant der Stadt, führt den Vorsitz im Rat und leitet die Verwaltung.

Sitzverteilung im Rat 
CDU17 Sitze
SPD6 Sitze
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 Sitze
FDP2 Sitze

Eine Vorstellung der Gemeinderatsmitglieder, Termine und Themenwahl der nächsten Gemeinderatssitzungen sowie alle aktuellen Beschlüsse finden Sie in unserem interaktiven Rathaus unter Ratsinformationssystem.

Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle 5 Jahre den Stadtrat und den/die Bürgermeister/in. Außerdem können sich alle Einwohner mit schriftlichen Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden. Weiterhin haben alle Einwohner das Recht, frühzeitig von wichtigen Planungen und Vorhaben im Stadtgebiet zu erfahren. So werden z. B. bei Änderungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen oder größeren Maßnahmen der Verkehrsplanung Bürgerversammlungen vor Ort durchgeführt.

Die Bevölkerung muss auch darüber informiert werden, wie und wofür die Stadt Geld ausgibt. Zu diesem Zweck liegt der Haushaltsplanentwurf nach vorheriger Bekanntmachung sieben Tage öffentlich aus. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann jeder Einwohner des Stadtgebiets Einwand gegen diesen Entwurf erheben. Vor Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs entscheidet der Rat der Stadt über mögliche Einwände.

Weitere Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Stadtleben sind durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie durch den Einwohnerantrag gegeben.