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Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement hat in Beverungen einen festen Platz – vielfältig, unverzichtbar und wirkungsvoll. Ob in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder Projekten: Bürgerinnen und Bürger gestalten das Miteinander aktiv mit und stärken den Zusammenhalt vor Ort.

Eine Gruppe von Menschen steckt ihre Fäuste zusammen.

Ehrenamtspreis der Stadt Beverungen

Die Stadt Beverungen verleiht jährlich den Ehrenamtspreis und setzt damit die im Jahr 2002 begründete Tradition fort, herausragendes freiwilliges Engagement zu würdigen. Mit der Auszeichnung werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich in besonderer Weise und außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Vorgeschlagen werden können Personen, die sich in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ehrenamtlich engagieren und sich durch ihren freiwilligen, uneigennützigen Einsatz in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen.
Schriftliche Vorschläge können jeweils von Anfang Juli bis zum 31. Oktober jeden Jahres an die Stadt Beverungen, Weserstraße 10-12, 37688 Beverungen, oder per E-Mail an ehrenamt@beverungen.de eingereicht werden. 

Ehrenamtspreis 2026

Heimatpreis der Stadt Beverungen

Mit dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem die Vergabe von Heimat-Preisen in Städten und Gemeinden. Auch die Stadt Beverungen schreibt jährlich den Heimat-Preis aus. Ausgezeichnet werden herausragende, zukunftsorientierte Projekte sowie beispielhafte Beiträge zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des kulturellen Erbes in Beverungen. 
Der Heimat-Preis soll das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement von Vereinen, Initiativen, Institutionen und Einzelpersonen würdigen und zugleich andere Menschen dazu motivieren, sich aktiv für die Gestaltung und den Erhalt der Heimat einzusetzen. Ziel ist es, das Bewusstsein dafür zu stärken, dass sich Engagement für die Gemeinschaft und das unmittelbare Lebensumfeld lohnt.
Für den Heimat-Preis stehen Preisgelder in einer Gesamthöhe von bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. 
Schriftliche Bewerbungen können jeweils von Anfang Juli bis zum 30. September jeden Jahres an die Stadt Beverungen, Weserstraße 10–12, 37688 Beverungen, oder per E-Mail an heimatpreis@beverungen.de eingereicht werden. 

Richtlinien für die Vergabe des Heimatpreises

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Der Pass - Engagiere dich für deine Stadt

Der Pass ist ein von Beverungen Marketing e.V. initiiertes und durchgeführtes Projekt, das Jugendliche seit 2009 dazu bringen soll, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Gleichzeitig sollen Vereinen sowie anderen dem Gemeinwohl dienenden Institutionen neue, engagierte Helfer zugeführt werden und somit Nachwuchsprobleme bekämpft werden. Darüber hinaus sollen den engagierten Jugendlichen durch den Nachweis ihres Engagements Vorteile in Bewerbungsverfahren zu Ausbildungsplätzen zuteil werden. 

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage von Beverungen Marketing e.V.

der pass - Ehrenamt in Beverungen

Ehrenamtskarte / Ehrenamtsbörse

Ehrenamtskarte NRW

Ob als freiwilliger Helfer in der Feuerwehr, als ehrenamtliches Besuchsteam im Krankenhaus oder als Jugendtrainer im Sportverein - das ehrenamtliche Engagement sorgt für ein gutes Zusammenleben im Kreis Höxter. Das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Institutionen im Kreis Höxter ist unverzichtbare Grundvoraussetzung für den sozialen Zusammenhalt in der Region.

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte / Jubiläums- Ehrenamtskarte wird das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement gewürdigt. Die Karte ist ein Dankeschön für die freiwillig und ohne Entschädigung erbrachten Leistungen. Die Inhaberinnen und Inhaber profitieren durch die Karte von zahlreichen Vergünstigungen im Kreis Höxter.

Wenn Sie Fragen zur Ehrenamtskarte rufen Sie einfach an (Telefon: 05271 9659801) oder schicken uns eine E-Mail oder informieren sich hier.

Logo Ehrenasche (Ehrenamtskarte)

Ehrenamtsbörse

Vereine und Ehrenamtliche können ihre Gesuche selbstständig auf der Plattform der Online-Ehrenamtsbörse aufgeben. Das geht schnell, unkompliziert und praktisch. Angebot und Nachfrage werden damit in den Fokus gerückt. Die Arbeit im Ehrenamt soll erleichtert werden.

Weitere Infos hier

Freiwilligendienste aller Generationen in NRW

Die Freiwilligendienste aller Generationen zeichnen sich durch ein attraktives Profil aus. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität in einem klaren Rahmen.

  • Alter: Jede und Jeder kann einen Freiwilligendienst aller Generationen nach Erfüllung der Schulpflicht leisten.
  • Dauer und Umfang: Die Freiwilligen engagieren sich mindestens acht Stunden pro Woche für wenigstens sechs Monate.
  • Schriftliche Vereinbarung: Das Profil des Dienstes sieht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen vor. Sie verleiht der Verbindlichkeit des Dienstes Ausdruck.
  • Träger: Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein.
  • Vielfältige Einsatzfelder: Die Einsatzfelder decken alle Engagementbereiche ab. Sie reichen von der Kinder- und Jugendbetreuung über die Pflege von Seniorinnen und Senioren, der Unterstützung von Menschen mit Behinderung bis hin zu relativ neuen Feldern, wie Kultur, Migration sowie Umwelt- und Naturschutz.
  • Qualifizierung: Die Trägerorganisation stellt die Qualifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte durch die vom Bund bereitgestellten Fördermittel sicher. Die Freiwilligen bekommen Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.
  • Kontinuierliche Begleitung: Der Träger sorgt für eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen durch das kompetente Personal der Organisation.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, §2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz.
  • Haftpflichtversicherung: Der Träger muss die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen sicherstellen. Für Freiwillige, die nicht für einen bestimmten Träger aktiv werden, treten die Sammelhaftpflichtversicherungen der Länder ein.

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