Die Bauleitplanung der Stadt Beverungen regelt die städtebauliche Entwicklung und sorgt für eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung des Raums. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Planverfahren, Bebauungsplänen und deren Beteiligung.

Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet in den Grundzügen die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung der Gemeinde dar.
Der Flächennutzungsplan ist mit seinen „Darstellungen“ ausschließlich behördenverbindlich. Der Bebauungsplan („verbindlicher Bauleitplan“) setzt für Teilflächen einer Gemeinde insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan kann unten eingesehen werden. Er stellt nicht immer den aktuellen Stand dar und ist damit nicht verbindlich.
Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Stadt Beverungen.
Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen.
Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Die Bebauungspläne der Stadt Beverungen werden im Geodatenportal des Kreises Höxter dargestellt, das sie über nachstehenden Link erreichen. Die Darstellungen im Internet ersetzen keine rechtsverbindlichen Fachauskünfte.