Durch den Verkauf stadteigener Bauplätze möchte die Stadt Beverungen zur Förderung des privaten Wohnungsbaus beitragen. Die Bauplätze werden daher zu günstigen Konditionen an Bewerber verkauft.

Um insbesondere Familien günstige Baulandflächen bereitstellen zu können, erhalten Erwerber mit Kindern einen Preisnachlass vom Grundstückskaufpreis ohne Erschließungskosten. Angerechnet werden Kinder, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Haushalt der Familie gemeldet und bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt sind.
Auch Erwerber von Erbbaurechten an Baugrundstücken im Baugebiet "Selsberg, Kernstadt" erhalten eine finanzielle Entlastung. Die Stadt Beverungen übernimmt für diese Grundstücke die Zahlung der jährlichen Erbbauzinsen für die Dauer von 10 Jahren ab Vertragsabrechnung.
Der Kaufpreis ist innerhalb eines Monats nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Um Spekulation auszuschließen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die sich verpflichten, den Bauplatz innerhalb von zwei bzw. drei Jahren selbst mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Dabei reicht das Gießen der Bodenplatte aus.
Kommt der Erwerber dieser Verpflichtung nicht nach, fällt das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurück. Eine Verzinsung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Das Wiederkaufsrecht wird im Grundbuch durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung dinglich gesichert.

Nähere Einzelheiten zu Pachtflächen können bei der Stadt Beverungen erfragt werden.