Stadtrat & Ausschüsse Beverungen – Informationen zu gewählten Ratsmitgliedern, Gremien und Sitzungen für Bürgerbeteiligung und Kommunalpolitik.

Eine Vorstellung der Gemeinderatsmitglieder, Termine und Themenwahl der nächsten Gemeinderatssitzungen sowie alle aktuellen Beschlüsse finden Sie in unserem interaktiven Rathaus im Ratsinformationssystem.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit die Gemeindeordnung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und hat dort auch eine Stimme.
Bei den nicht übertragbaren Aufgaben, die also grundsätzlich in der Zuständigkeit des Rates sind und bleiben, handelt es sich um solche Aufgaben, die für das städtische Leben von besonderer Bedeutung sind.
Der Rat der Stadt Beverungen zählt 30 Mitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken und über Listen gewählt werden. Eine Wahlperiode dauert in der Regel 5 Jahre. Der aktuelle Rat wurde am 14.09.2025 gewählt und hat zum 01.11.2025 seine Arbeit aufgenommen. Die Wahlzeit endet am 31.10.2030.
Eine Vorstellung der Gemeinderatsmitglieder, Termine und Themenwahl der nächsten Gemeinderatssitzungen sowie alle aktuellen Beschlüsse finden Sie in unserem interaktiven Rathaus unter Ratsinformationssystem.
| Partei | | Sitze |
|---|---|---|
| CDU | | 17 Sitze |
| SPD | | 5 Sitze |
| AfD | | 4 Sitze |
| BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN | | 3 Sitze |
| FDP | | 1 Sitze |
Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle 5 Jahre den Stadtrat und den/die Bürgermeister/in. Außerdem können sich alle Einwohner mit schriftlichen Anregungen und Beschwerden an den Rat wenden.
Weiterhin haben alle Einwohner das Recht, frühzeitig von wichtigen Planungen und Vorhaben im Stadtgebiet zu erfahren.
So werden z. B. bei Änderungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen oder größeren Maßnahmen der Verkehrsplanung Bürgerversammlungen vor Ort durchgeführt. Die Bevölkerung muss auch darüber informiert werden, wie und wofür die Stadt Geld ausgibt. Zu diesem Zweck liegt der Haushaltsplanentwurf nach vorheriger Bekanntmachung sieben Tage öffentlich aus. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann jeder Einwohner des Stadtgebiets Einwand gegen diesen Entwurf erheben. Vor Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs entscheidet der Rat der Stadt über mögliche Einwände.
Weitere Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Stadtleben sind durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie durch den Einwohnerantrag gegeben.