Die Abwassergebührenpflichtigen haben durch den Einbau eines Gartenwasserzählers die Möglichkeit, eine Minderung der für die Schmutzwassergebührenermittlung relevanten Wassermenge geltend zu machen.

Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Es fallen keine Abwassergebühren an, da das genutzte Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar und ist in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal einzuleiten. Die Befüllung von Pools darf daher nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen!
Prüfen Sie - als Gebührenpflichtiger - bitte vorab, ob sich dieser Einbau lohnt. Derzeit sparen Sie 3,42 € Abwassergebühr je 1m³ (1000 Liter) Wasser, welches Sie im Garten verwenden. Dies entspricht ca. 100 Gießkannen, so dass Ihre Ersparnis ca. 3,4 Cent pro Gießkanne beträgt. Demgegenüber stehen die Kosten für den Zählereinbau.
Der Nachweis der Minderungs- bzw. Absetzungsmengen ist grundsätzlich durch einen eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Nicht angemeldete Gartenwasserzähler sowie Zähler, dessen Eichfrist abgelaufen ist, können bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Ihr Abwasserwerk der Stadt Beverungen