Stadt Beverungen

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Information für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Der Anteil barrierefreier Wahlräume soll weiter erhöht werden. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, kann durch einen zu beantragenden Wahlschein die Stimme in einem Wahllokal des Kreises oder der kreisfreien Stadt mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Nicht-Mitglieder des DBSV, die eine Stimmzettelschablone benötigen, wenden sich an den örtlich zuständigen DBSV-Landesverein. Die Bestellung der Wahlschablone muss unbedingt beim jeweiligen DBSV-Landesverein erfolgen, da es für jeden Wahlkreis eine unterschiedlich aufgebaute Wahlschablone geben kann. Die Informationen auf den Audio-CDs unterscheiden sich, da es für jedes Bundesland eine eigene Landesliste und für jeden Wahlkreis unterschiedliche Direktkandidatinnen und -kandidaten gibt.

Diese Informationen könnenunter Tel.: 02159/96550 abgerufen werden.

Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim

Wahlamt der Stadt Beverungen
Herr Pascal Hake
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Zimmer Nr. 108
Tel.: 05273 392-114
Fax: 05251 132-27-34114
E-Mail schreiben

oder beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) unter: www.dbsv.org/wahlen.