Stadt Beverungen

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Briefwahl

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können alle Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag keine Möglichkeit haben, ins Wahllokal gehen zu können (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Urlaub etc.), können bereits vor dem eigentlichen Wahltermin ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung der Wahlscheine stellen.

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zu stellen.

Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:

       1. mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

  • per Post (Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • persönlich im Wahlbüro im Rathaus

oder

       2. per Wahlscheinantrag online (bis 17. Februar 2025, 12.00 Uhr).

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte folgende Briefwahlunterlagen:

  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, auf der alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.

Wenn der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzt wird, muss dieser den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift in Beverungen und ggf. eine Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, enthalten.

Der Antrag kann in einem frankierten Umschlag zurück an die dort angegebene Adresse der Stadt Beverungen gesandt, persönlich oder durch einen Dritten bei der Stadt Beverungen abgeben werden sowie in den städtischen Briefkasten am Eingang des Rathauses, Weserstraße 12, eingeworfen werden.

Aufgrund der besonderen Umstände dieser außerplanmäßigen Wahl und der damit verbundenen verkürzten Fristen werden die Stimmzettel frühestens ab dem 06.02.2025 zur Verfügung stehen. Insofern kann der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen! Wir bitten Sie bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies ist vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wahlscheine können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr - und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr -, im Wahlbüro mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Wahlbüro Stadt Beverungen
Weserstraße 12
37688 Beverungen
Zimmer Nr. 108
Tel.: 05273 392-114