Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Ihren Antrag benötigen wir
Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
Ihren Personalausweis
ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Der vorläufige Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Sie können sich nicht vertreten lassen.
26,00 €
Gebühr für das digitale Lichtbild 6,00 €
Geltungsdauer:
Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
Ihren Personalausweis
ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
ein digitales Lichtbild.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro stehen dafür geeignete Geräte zur Verfügung, mit denen die Fotos direkt vor Ort für 6,00 Euro gemacht werden. Sie können auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbieter nutzen.
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotografen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Lichtbilder für Kleinkinder: Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros können in vielen Fällen direkt vor Ort Lichtbilder für Ausweisdokumente anfertigen. Gerade bei Kleinkindern und Babys kann es jedoch mitunter schwierig sein, ein geeignetes Foto aufzunehmen, das den Anforderungen genügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Lichtbilder bereits im Vorfeld bei einem Fotografen anfertigen
Aus rechtlichen Gründen ist nur dann die Zahlung per Bankeinzug möglich, wenn das Formular/ Ihr Antrag unterschrieben ist.
Passgesetz