Wilde Müllablagerungen können Sie den zuständigen Mitarbeitern/innen des Ordnungsamtes melden.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
keine
Bitte treffen Sie dazu die Auswahl Müll- und Abfallablagerung im Online-Mängelmelder.
„Wilden Müll“ melden Sie bitte den zuständigen Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes. Diese kümmern sich um die Entsorgung.
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen