Die Stadt Beverungen betreibt die Straßenreinigung und den Winterdienst der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhalb der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Straßenreinigung und der Winterdienst nicht nach der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Beverungen den Grundstückseigentümern übertragen worden ist. Die betroffenen Fahrbahnen und Gehwege sind im Straßenverzeichnis der vorherig genannten Satzung in Anlage 2 aufgeführt.