Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden (schriftlich oder persönlich). Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust dem Bürgerbüro melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Sie können das Sperren auch über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar) vornehmen (siehe weiterführende Links):
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Löhne beantragt, müssen Sie das Bürgerbüro persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
In Verlust geratene Ausweise werden durch Ihre örtliche Passbehörde automatisch in der weltweit genutzten INTERPOL-Datenbank ausgeschrieben.tragen.
Für den Fall, dass Sie die qualifizierte elektronische Signaturfunktion (Unterschriftsfunktion) Ihres Personalausweises verwenden, müssen Sie diese separat bei Ihrem Signaturanbieter (Trustcenter) sperren lassen. Hierfür ist die Meldebehörde nicht zuständig.
Wurde der Reisepass verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Der Verlust muss bei der Meldebehörde angezeigt werden.
Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Hinweis:
Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, müssen Sie den Verlust im Bürgerbüro anzeigen.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Da Kinder jeden Alters auf Reisen ein Ausweisdokument benötigen, können Erziehungsberechtigte zwischen einem Personalausweis oder Reisepass wählen.
Es fallen keine Kosten an.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Personalausweis- und Passgesetz