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Befreiung von der Ausweispflicht

Details

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden.

Ausnahmen von der Ausweispflicht:

  • Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)

  • Handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden

  • Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben

  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und / oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind / ist.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine andere Person dies vornehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
  • Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
  • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
  • Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
  • Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
  • Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
  • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis: http://www.personalausweisportal.de