Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Beverungen gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr} ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Es gibt 2 Arten von Auskünften:
Belegart 1 = für private Zwecke
Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bei der Beantragung angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Bei persönlicher Antragsstellung:
der Personalausweis oder Reisepass
Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Beverungen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten, senden.
Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich.
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)
Online-Beantragung:
Die Anträge können auch direkt online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden (siehe Antragsformulare).