Wegzug mit Hauptwohnung ins Inland:
Sie ziehen mit Hauptwohnung aus Beverungen weg, die neue Wohnung liegt jedoch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
In diesem Fall müssen Sie sich nicht bei der Stadt Beverungen abmelden.
Wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnsitzes, um sich dort anzumelden.
Die Abmeldung in Beverungen wird dort automatisch auf elektronischem Wege vorgenommen.
Wegzug mit Hauptwohnung ins Ausland:
Sie ziehen ins Ausland und behalten keine Wohnung in Deutschland?
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Die Meldepflicht beträgt zwei Wochen. Zusätzlich ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber innerhalb dieses Zeitraumes vorzulegen. Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug ins Ausland möglich.
Es ist erforderlich, dass alle Ausweisdokumente von allen Beteiligten im Original vorgelegt werden, um diese zu ändern.
Wegzug mit Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
gültiges Ausweisdokument
(Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Vollmacht
unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
Ausweisdokumente der bevollmächtigten Person
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html