Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.
Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:
Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine.
Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit:
Ihrem Personalausweis oder
Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
deren Personalausweis oder Pass und
den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Meldewesen“ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html