Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü öffnen
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Meldebescheinigung - Einfach

Details

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Kosten

Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine.

Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder

  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,

  • deren Personalausweis oder Pass und

  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
  • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
  • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Meldewesen“ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html