Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen sowie Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Lebenspartnerschaftsurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen (siehe Antragsformulare).