Personen, die im Land Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchten, müssen die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zum Zeitpunkt der Fischereiausübung entrichtet haben.
Sie können die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entweder über einen Onlinedienst oder bei der örtlich zuständigen Behörde entrichten.
Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt.
Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.
Gebühren und Abgaben für die Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Für ein Kalenderjahr
1.Online-Antrag (Landesdienst)
2. Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde:
Für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
1.Online-Antrag (Landesdienst)
2. Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde:
Der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe berechtigt nur in Verbindung mit einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Fischereischein zur Ausübung der Fischerei.
Bei einer Onlineantragstellung kann ausschließlich per Kreditkarte bezahlt werden.
Keine Nachweise erforderlich.
ca. 10 Minuten
Sie können die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entweder über einen Onlinedienst beim Land NRW oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde entrichten.
Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.
Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig.
Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein einfacher Login in der digitalen Identitätsplattform ausreichend (E-Mail-Adresse und Passwort. Es besteht keine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis bzw. eID.
Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben.
Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) oder Schülerausweis anzugeben.
Bezeichnung:
§§ 31 Abs. 1 und 8, 34, 35, 36 und 36a Landesfischereigesetz NRW
§ 22a Abs. 1 Landesfischereiverordnung NRW
URL:
https://recht.nrw.de/
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in:
Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Stadt Aachen; Städteregion Aachen, Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg,
Arnsberg, Jägerstraße 1, 59821 Arnsberg, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Städte Hagen und Hamm; des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hochsauerlandkreises, Märkischen Kreises sowie der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest,
Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Städte Düsseldorf, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal, des Rhein-Kreises Neuss sowie der Kreise Kleve, Mettmann, Viersen und Wesel,
Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herne, der Kreise Recklinghausen und Unna sowie für diejenigen Personen mit Wohnsitz außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen,
Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Städte Bonn, Köln, Leverkusen; des Rhein-Erft-Kreises, Oberbergischen Kreises, Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises,
Minden, Königswall 8, 32423 Minden, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Stadt Bielefeld sowie der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn,
Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, für Personen mit Wohnsitz in den Gebieten der Stadt Münster sowie der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.
Informationen zur Digitalisierung im Fischereischeinwesen:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen