Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen hat unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben eine sichere Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Das OVG Münster hat mit Urteil v. 18.12.2007 entschieden, dass die Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung getrennt zu erheben sind.
Ziel der getrennten Abwassergebühren soll eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung sein. Die Stadt Beverungen erhebt dementsprechend getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Stadt erhebt eine Niederschlagswassergebühr für die Ableitung von Regenwasser, das von bebauten, überbauten oder befestigten Flächen in das öffentliche Kanalnetz gelangt. Ziel dieser Dienstleistung ist eine verursachungsgerechte Verteilung der Entwässerungskosten.
Um die Niederschlagswassergebühr berechnen zu können, ermittelt die Gemeinde die befestigten, abflusswirksamen Flächen im Gemeindegebiet. Hierzu erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Grundstücke mit Schmutzwasser und Niederschlagswasser am Kanal angeschlossen sind, ein Erfassungblatt über "Bebaute und befestigte Flächen" (siehe Downloads). Nähere Informationen können Sie dem beigefügten Infoblatt zum Erfassungblatt entnehmen (siehe Downloads).
Haben Sie Fragen zu den derzeit gültigen Abwassergebühren, dann wenden Sie sich doch einfach an nebenstehend genannte Ansprechpartner/innen.
Es besteht ein Grundstücksanschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Auf dem Grundstück befinden sich Flächen (z. B. Dächer, Höfe, Terrassen, Einfahrten), von denen Regenwasser direkt oder über eine Entwässerungsanlage in den öffentlichen Kanal geleitet wird.
Änderungen an der Bebauung oder Versiegelung sind der Stadt mitzuteilen (z. B. Neubauten, Pflasterung, Entsiegelung, Regenwassernutzung).
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten bei Neuanschluss oder Änderungen ein Erhebungsformular zur Erfassung der abflusswirksamen Flächen.
Alternativ kann die Meldung online oder per Formular erfolgen.
Lageplan des Grundstücks (maßstäblich, möglichst mit Flächenangaben)
ggf. Bauzeichnungen (bei Neubauten)
Angaben zur Art der Flächen (z. B. Dach, Pflaster, Grünfuge)
Angaben zur Ableitung (z. B. in Kanal, Zisterne, Versickerung)
Prüfung der gemeldeten Flächen durch das Sachgebiet
ggf. Rückfragen oder Ortstermine bei Unklarheiten
Berechnung der gebührenpflichtigen Fläche in Quadratmetern
Aufnahme der Fläche in den Gebührenbescheid
Jährliche Veranlagung im Rahmen der Abwassergebühren
Bei baulichen Veränderungen, Entsiegelung oder Regenwassernutzung: Mitteilung an die Stadt, ggf. Anpassung der Gebühren