Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt.
Mit der Herstellung eines Wasseranschlusses wird ein Grundstück erstmals oder erneut an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen. Ziel ist es, die zuverlässige Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sicherzustellen. Die Stadtwerke Beverungen GmbH sorgt dabei für eine fachgerechte und regelkonforme Ausführung des Anschlusses.
Eine Versorgungspflicht der Stadtwerke Beverungen GmbH besteht nicht, wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist.
Wenn die Wasserversorgung des Grunstücks über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Stadtwerke Beverungen GmbH bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.
Der Antrag muss rechtzeitig einem Monat vor dem geplanten Anschluss gestellt werden.
Voraussetzungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Bezug von Wasser/Trinkwasser sind in der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Beverungen vom 20.11.2015, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Beverungen zur AVBWasserV geregelt.
In der Regel müssen Sie
Eigentümer oder Eigentümerin des anzuschließenden Grundstücks sein und
das Grundstück muss in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Versorgungsanlage gelegen sein.
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie bei den Stadtwerken erfragen.
Antragstellung
Der Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses ist frühzeitig – idealerweise mit Einreichung der Bauunterlagen – bei der Stadtwerke Beverungen GmbH einzureichen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung (siehe Antragsdokumente).
Abnahme und Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung wird der Anschluss geprüft und an das Versorgungsnetz angeschlossen. Danach erfolgt die Inbetriebnahme und ggf. der Einbau des Wasserzählers.
Abrechnung
Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses werden entsprechend den aktuell gültigen Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser-BKZ (Anschlussbeitrag) in Rechnung gestellt.
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorungsanlage -Wasserleitung - und über die Abgabe von Wasser - öffentliche Wasserversorung - der Stadt Beverungen vom 20.11.2025
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – regelt Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers
DIN 1988 / DIN EN 1717 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen und Schutz des Trinkwassers vor Rückflüssen
Technische Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Wasserversorgers