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Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Kundenanlage

Details

Die Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Kundenanlage stellt sicher, dass Ihre private Hausinstallation fachgerecht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen wird. Ziel ist es, eine einwandfreie Trinkwasserversorgung unter Einhaltung aller technischen und hygienischen Anforderungen zu gewährleisten. Die Stadt unterstützt Sie dabei, dass die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Voraussetzungen

Für die Inbetriebnahme einer Kundenanlage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Hausinstallation wurde durch ein zugelassenes Installationsunternehmen nach anerkannten Regeln der Technik errichtet oder geändert.

  • Der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz ist bereits erfolgt oder beauftragt.

  • Die Anlage entspricht den Anforderungen der einschlägigen Normen und Vorschriften, insbesondere der DIN 1988 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Unterlagen

  • Anmeldeformular zur Inbetriebnahme (in der Regel durch das Installationsunternehmen eingereicht)

  • Bestätigung über die Ausführung nach DIN-Vorgaben

  • Lageplan des Grundstücks mit Darstellung des Bauvorhabens

Verfahrensablauf

  • Beauftragung eines Installationsunternehmens
    Beauftragen Sie ein eingetragenes Installationsunternehmen mit dem Bau bzw. der Änderung Ihrer Trinkwasseranlage.

  • Anmeldung der Inbetriebnahme
    Das Installationsunternehmen meldet die Inbetriebnahme der Anlage bei der Stadtwerke Beverungen GmbH an.

  • Prüfung der Anlage
    Die Stadtwerke Beverungen GmbH prüft die gemeldeten Unterlagen und die fachgerechte Ausführung der Anlage. Gegebenenfalls erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle.

  • Inbetriebnahme durch den Wasserversorger
    Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage durch die Stadtwerke Beverungen GmbH. Hierbei wird auch die Wasserzähleranlage eingebaut oder freigegeben.

  • Dokumentation und Abschluss
    Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie und das Installationsunternehmen eine schriftliche Bestätigung.

Rechtsgrundlagen

Die Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Kundenanlage erfolgt auf Grundlage folgender Vorschriften:

  • Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorungsanlage -Wasserleitung - und über die Abgabe von Wasser - öffentliche Wasserversorung - der Stadt Beverungen vom 20.11.2015

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – regelt die Qualität des Trinkwassers und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

  • DIN 1988 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) – legt Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen fest

  • DIN EN 1717 – schützt das Trinkwassernetz vor Rückflüssen und Verunreinigungen

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke zu AVBWasserV