Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:
1. Privatpersonen
2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger usw.)
Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.
Privatpersonen und öffentliche Stellen
schriftlicher Antrag, in dem das rechtliche Interesse an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) dargelegt wird.
Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Beverungen senden.
§ 14 Abs. 7 und 8 Gewerbeordnung (GewO)