Wenn Sie aus einer Gemeinde des Kreises Höxter in die Stadt Beverungen zuziehen oder innerhalb der Stadt Beverungen umziehen, so kann die neue Anschrift bei der Anmeldung oder Ummeldung in Ihrem KFZ-Schein von uns eingetragen werden. (sofern für das Fahrzeug eine Zulassung besteht!)
Änderungen durch die Stadtverwaltung sind nicht möglich:
bei Firmen, Gesellschaften etc.
bei außerbetriebsgesetzten Fahrzeugen
bei Tarnkennzeichen/Kennzeichen, für die eine Auskunftssperre beantragt wurde.
für rote Kennzeichen, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen
wenn die Frist zur Hauptuntersuchung überschritten ist.
Die Gebühr beträgt 11,40 EUR.
Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
ggf. schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und dessen Ausweis in Kopie