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Gewerbezentralregister (Auskunft über juristische Personen)

Details

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Beverungen betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde

Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Fristen

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.

Unterlagen

  1. Bei persönlicher Antragsstellung:

    der Personalausweis oder Reisepass

  2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht

    telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die

    Stadt Beverungen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, senden.

  3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden.

    Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

    Eine schriftliche Antragstellung ist per E-Mail möglich.

 

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung