Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Beverungen betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde
Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.
Bei persönlicher Antragsstellung:
der Personalausweis oder Reisepass
Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht
telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die
Stadt Beverungen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, senden.
Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden.
Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Eine schriftliche Antragstellung ist per E-Mail möglich.
ca. 1 bis 2 Wochen
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung