Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen, die mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Beverungen gemeldet sind, können von den Gebühren befreit werden. Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen
Für Bürgerinnen und Bürger:
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)