Abfallbehälter können ab sofort bequem und einfach über das neue Onlineformular an-, ab- und umgemeldet werden (siehe Antragsformular).
Da die Grundstückseigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt werden, können auch nur diese Abfallbehälter an-, um- und abmelden. Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in der Satzung über die Abfallentsorgung (AbfEntS) in der Stadt Beverungen vom 18.12.1996 in der Fassung der 18. Änderung vom 15.12.2023 und in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbEntGebS) der Stadt Beverungen vom 18.12.1996 in der Fassund der 18. Änderung vom 15.12.2023 festgeschrieben.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der Satzung über die Abfallentsorgung (AbfEntS) in der Stadt Beverungen vom 18.12.1996 in der Fassung der 18. Änderung vom 15.12.2023.
Satzung über die Abfallentsorgung (AbfEntS) in der Stadt Beverungen vom 18.12.1996 in der Fassung der 18. Änderung vom 15.12.23.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AbEntGebS) der Stadt Beverungen vom 18.12.1996 in der Fassung der 18. Änderung vom 15.12.23.