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Reisepass beantragen

Details

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").

Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit (5-7 Geschäftstage) lieferbar.

Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

Kosten

Reisepass

  • 70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,

  • 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Reisepass als Expresspass (5-7 Geschäftstage, zustätzlich 32 EUR)

  • 102,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,

  • 69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Reisepass mit 48 Seiten: (zusätzlich 22,00 EUR)

  • 92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,

  • 59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;

Vorläufiger Reisepass (in Ausnahmefällen):

  • 26,00 EUR

Bei örtlicher Unzuständigkeit (bei Nebenwohnsitz/Wohnsitz im Ausland) ist jeweils die doppelte Gebühr zu entrichten. Ausnahme: Zuschläge werden dabei nur einfach erhoben.

 

Gebühr für das digitale Lichtbild 6,00 €

Hinweise

Reisepass ändern

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.

Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes

  • der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

  • digitales Lichtbild

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro stehen dafür geeignete Geräte zur Verfügung, mit denen die Fotos direkt vor Ort für 6,00 Euro gemacht werden. Sie können auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbieter nutzen.

 

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotografen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Lichtbilder für Kleinkinder: Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros können in vielen Fällen direkt vor Ort Lichtbilder für Ausweisdokumente anfertigen. Gerade bei Kleinkindern und Babys kann es jedoch mitunter schwierig sein, ein geeignetes Foto aufzunehmen, das den Anforderungen genügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Lichtbilder bereits im Vorfeld bei einem Fotografen anfertigen

Reisepass ändern

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.

Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.

Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden

Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

Besteht eine Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 4 bis 5 Wochen.