Bei Zuzug in Beverungen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
Sollten Sie innerhalb des Kreises Höxter umziehen, so können Sie auch gleich die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei uns vornehmen. Siehe hierzu das Kapitel „Kfz-Ummeldung“.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
bei Kindern unter 16 Jahren; Ausweisdokument (falls vorhanden)
bei ausländischen Personen: iD_karete, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
Vollmacht
unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
Auseisdokument der bevollmächtigten Person
ggf. Sorgerechtserklärung bei Anmeldung minderjähriger Kinder
Vorsprache mit den notwendigen Unterlagen ist erforderlich.
Die Formulare finden sie unter Antragsformulare.
§ 17 udn 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen zu informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Ihren Arbeitgeber
ggfs. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.
Ihre Krankenkasse
Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)
Ihre Versicherungen
Ihre Telefongesellschaft
Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html