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Wohnsitz anmelden (Haupt- oder Nebenwohnsitz)

Details

Bei Zuzug in Beverungen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung

Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

Kosten

keine

Hinweise

Sollten Sie innerhalb des Kreises Höxter umziehen, so können Sie auch gleich die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei uns vornehmen. Siehe hierzu das Kapitel „Kfz-Ummeldung“.

Fristen

Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)

  • bei Kindern unter 16 Jahren; Ausweisdokument (falls vorhanden)

  • bei ausländischen Personen: iD_karete, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

  • Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)

Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

Bearbeitungsdauer

keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Verfahrensablauf

Vorsprache mit den notwendigen Unterlagen ist erforderlich.

Die Formulare finden sie unter Antragsformulare.

Rechtsgrundlagen

§ 17 udn 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterführende Informationen

Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen zu informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Ihren Arbeitgeber

  • ggfs. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.

  • Ihre Krankenkasse

  • Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)

  • Ihre Versicherungen

  • Ihre Telefongesellschaft

  • Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)

  • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html