Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht eine öffentlich rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
In der Regel dient dies zur Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung auf dem Grundstück. Durch eine Baulast zur Sicherung der Abstandsflächen (§ 6 MBO) oder des Brandschutzes (§§ 30, 32 MBO) werden die Grenzen fiktiv zu Lasten des Baulastverpflichteten verschoben, während das tatsächliche Eigentum am Grundstück bei.
Die Grundbucheintragung erfolgt durch Antrag eines Notars beim Grundbuchamt des Kreises Höxter. Beim Kreis Höxter, Abteilung Bauen und Planen, wird über die Eintragungen ein Baulastenverzeichnis geführt.
Hier kann eine Grundbuchauszug angefordert werden. Dieser enthält in der Regel Informationen über die rechtliche Beschreibung der Immobilie, ihren Eigentümer, etwaige Hypotheken oder Pfandrechte an der Immobilie und alle anderen rechtlichen Belastungen oder Beschränkungen der Immobilie.
Die Baulast kann nur dadurch wieder erlöschen, dass die Bauaufsichtsbehörde auf die Baulast schriftlich verzichtet. Sofern für das Entstehen einer Baulast die Eintragung in das Baulastenverzeichnis notwendig ist, wird der Verzicht nach der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Eintragung von Baulasten, Löschung von Baulasten sowie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.
amtliche Lagepläne vom Katasteramt oder vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur