Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü öffnen
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Beglaubigung

Details

Beglaubigungen von Schriftstücken und Dokumenten:

Beglaubigungen von Schriftstücke können im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen vorgenommen werden.

Bitte beachten, Sie, dass im Einwohnermeldeamt ausschließlich amtliche Beglaubigungen ausgefertigt werden dürfen.

Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:

  • Zeugnisse

  • Ausweisdokumente

  • Einbürgerungsurkunden

  • Schwerbehindertenausweise

Das Einwohnermeldeamt ist nicht befugt, öffentliche Beglaubigungen durchführen.

Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)

  • Unterschriften für Vorsorge-/Betreuungsvollmachten/Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle oder Notar)

  • Testamente, Erbscheine (zuständig sind die Notare)

  • Unterschriften für Schenkungen oder Bürgschaften (zuständig sind die Notare)

  • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)

  • Versicherungspolicen (zuständig sind die Notare)

Kosten

je zu beglaubigendes Schriftstück 4,20 €

je zu beglaubigende Unterschrift 2,50 €

Fotokopie je DIN A4 Seite 0,70 €

Fotokopie je DIN A3 Seite 0,90 €

Hinweise

Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen:

Unterschriften oder Handzeichen können ebenfalls im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen beglaubigt werden.

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift muss diese persönlich im Einwohnermeldeamt geleistet werden.

Beglaubigung für Rentenzwecke:

Beglaubigungen für Rentenzwecke sind kostenfrei.

Für das Ausland

Wenn Sie die Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.

Unterlagen

  • Original des Schriftstückes

  • Wenn vorhanden, die zu beglaubigende Kopie