Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.
In allen Ortsteilen (ausgenommen Ortsteil Rothe) sind Bestattungen auf gemeindeeigenen, bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich. Im Ortsteil Amelunxen steht zusätzlich der private Ruhepark Zweilinden zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Bei Bestattungen auf den kirchlichen oder privaten Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro bzw. den Betreiber des Friedhofs.
Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
Grundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen
Sterbeurkunde
Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 4. Änderung vom 16.12.2022
Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2012 für den Friedhof „Ruhepark Zweilinden (vormals Friedhof Amelunxen an der Wehrdener Straße) einschließlich 2. Änderung vom 16.11.2018