Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde
anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der
Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Gruppierung oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege seit Jahren und dauerhaft ausrichtet und das Feuer grundsätzlich für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z.B. Osterfeuer und Kartoffelfeuer. Private Feuer sind unzulässig.
Brauchtumsfeuer sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per Email) oder online anzuzeigen.
Im Rahmen sog. Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem/ behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden. Die Feuerstelle darf nicht lange Zeit vor dem Anzünden aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden. Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:
1. mindestens 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten
Gebäuden,
2. 25 m von sonstigen baulichen Anlagen,
3. 50 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen,
4. 10 m Abstand von befestigten Wirtschaftswegen.
5. 100 m zu Wäldern
Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials