Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Beverungen berät Denkmaleigentümer*innen und interessierte Bürger*innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht. Schützenswerte Objekte sind in die Denkmalliste der Stadt Beverungen eingetragen. Die Veränderung von Denkmälern ist erlaubnispflichtig.
Für diese Objekte können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bewilligt werden. Für die Beantragung dieser Mittel und bei der Planung von Veränderungen an den Objekten sollten Sie sich von unseren zuständigen Mitarbeiter*innen beraten lassen
Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab, erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).