Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü öffnen
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Dienstaufsichtsbeschwerden

Details

Die Dienstaufsichtsbeschwerde rügt das angebliche persönliche Fehlverhalten von Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder Richterinnen und Richter.
Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person zu veranlassen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Beverungen sind bemüht, die Anliegen oder Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher der Stadt schnell und kompetent zu erledigen.

Sollte das Verhalten der Bediensteten Anlass zur Klage geben, besteht die Möglichkeit,

  • formlos schriftlich oder

  • mündlich zur Niederschrift

bei der Stadtverwaltung Beverungen eine Beschwerde zu erheben.

Benennen Sie in der Dienstaufsichtsbeschwerde die betroffene Person. Beschreiben Sie das persönliche Fehlverhalten, das Sie ihr zum Vorwurf machen, möglichst genau.