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Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei

Details

Die Gewerbekartei wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

Der Auskunftssuchende muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies hat  formlos, schriftlich zu erfolgen unter Angabe möglicher Nachweise (z.B. Mahnbescheid).

Für die Erteilung einer Gewerbekarteiauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.

Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register und genießt daher keinen "öffentlichen Glauben" - für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Gewerbeauskunft wird keine Gewähr übernommen.

Die Auskunft wird ausschließlich für den beantragten Zweck erteilt und darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die übermittelten Daten für einen anderen Zweck als dem vorgeschriebenen verwendet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

Kosten

Für einen Auskunft aus der Gewerbekartei sind Gebühren in Höhe von 30,00 EUR zu zahlen.