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Reisegewerbe

Details

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schausteller*in, "fliegender Händler*in" oder Inhaber*in eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten. 

Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten dem Reisegewerbe zuzuordnen (§ 55 Gewerbeordnung):

  • der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen

  • das Anbieten von Leistungen

  • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung 

  • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Der Antrag kann auch online über das Wirtschaftsservice-Portal NRW. (siehe Antragsformulare) gestellt werden.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 12.12.13 Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 Absatz 3 GewO) Gebühr: Euro 50 bis 1000

Fristen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Voraussetzungen

Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Unterlagen

  • Reisegewerbekarte 
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert.