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Grabmalantrag

Details

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind.

a)   Den Anträgen sind zweifach beizufügen:

Der Grabmalentwurf mit Grundriß und Seitenansicht im Maßstab 1 : 10, unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung.

b)   Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der
      Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 10 unter Angabe des
      Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung.

c)   In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 10
      oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der 
      Grabstätte verlangt werden.

Unterlagen

  • Grabmalentwurf mit Grundriß und Seitenansicht im Maßstab 1 : 10

  • Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 10

    Einen Grabmalantrag sowie weitere Hinweise für die Errichtung von
    Grabmalanlagen und Grabeinfassungen (Information für die Nutzungsberechtigten / Pflegepflichtigen) finden Sie hier: