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Grundstücksteilungen

Details

Bis 1997 war die Teilung eines Grundstückes nur mit Genehmigung der Gemeinde zulässig. Nach dem Euroanpassungsgesetz wurde die Teilungsgenehmigung abgeschafft. Nach § 19 BauGB hat sich die Teilung von Grundstücken in Bebauungsplangebieten an den jeweiligen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu orientieren. Bei entsprechenden Abweichungen kann ordnungsbehördlich eingeschritten werden.

Allerdings schreibt die Landesbauordnung (BauO NRW) eine Teilungsgenehmigung vor. Demnach bedarf die Teilung eines bebauten Grundstücks, gemäß § 8 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Bebaut ist ein Grundstück, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden.

Die Genehmigung der Teilung ist schriftlich zu beantragen. Die Genehmigung wird durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt. Teilungsanträge sind auch der Gemeinde zuzuleiten.