Allgemeines:
Bei der Antragstellung müssen Sie den genauen Verwendungszweck angeben.
Handelt es sich um ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?
Ist das Führungszeugnis für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt?
Zu 1.
Einfaches Führungszeugnis: Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein einfaches Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit, z. B. in Schulen oder Sportvereinen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen.
Sonderfall Europäisches Führungszeugnis: Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.
Zu 2.
Führungszeugnisse können für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) ausgestellt werden.
Bei Führungszeugnissen für eine Behörde bitten wir Sie, die Adresse der Behörde, Verwendungszweck und Aktenzeichen mitbringen.
Das Führungszeugnis kann persönlich beim Einwohneramt beantragt werden, sofern Sie Ihren Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Beverungen haben.
Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine dritte Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als gerichtlich bestellter Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Eine allgemeine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Sie können das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html)
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung Wegen Mittellosigkeit für Empfänger von
• Arbeitslosengeld II,
• Hilfe zum Lebensunterhalt,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
• Schüler-BAföG,
• BAföG für Studierende,
• Berufsausbildungsbeihilfe.
Wegen besonderen Verwendungszwecks, z. B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK, Bundesfreiwilligendienst etc.).
Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen.
Es gibt keine Frist.
Vollendung des 14. Lebensjahres
Geschäftsfähigkeit
Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
- ggf. Aktenzeichen und Anschrift der Empfängerbehörde
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Gehen Sie auf Antragsformulare.
Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.