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Neuer Personalausweis

Details

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen die Ausweispflicht, die durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. In diesem Fall ist eine erhöhte Gebühr zu entrichten.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift notwendig. Seit dem 02. August 2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend.

Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise mit Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ohne Online-Funktion beantragt werden.

Bei der Antragstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Download als PDF).

Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.

Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dieses können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mit Hilfe eines geeigneten Lesegerätes vornehmen.

Informationen über die Online-Ausweisfunktion finden Sie unter (www.Personalausweisportal.de)

Die Vollmacht zur Abholung eines Ausweises können Sie online beantragen (siehe Antragsformulare).

Kosten

bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag 22,80 €

bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag 37,00 €

vorläufiger Personalausweis 10,00 €


Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit - (zusätzlich 13,00 €)

bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag 35,80 €

bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag 50,00 €


Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit - (zusätzlich 13,00 €)

bei Antragstellung vor dem 24. Geburtstag 52,80 €

bei Antragstellung ab dem 24. Geburtstag 67,00 €

Gebühr für das digitale Lichtbild 6,00 €

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

Hinweise

Personalausweis ändern

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.

Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden

Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich 12ersönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen.

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen:

 Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116.

Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.

Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.

Fristen

Gültigkeit:

6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr

10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Unterlagen

  • die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes

  • den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)

  • ein digitales Lichtbild

  • Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten

  • bei der Antragstellung vor dem 16. Geburtstag sind die Zustimmungsunterschriften aller Erziehungsberechtigten notwendig

  • Erklärung zum Sorgerecht

  • Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe „Downloads"). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro stehen dafür geeignete Geräte zur Verfügung, mit denen die Fotos direkt vor Ort für 6,00 Euro gemacht werden. Sie können auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbieter nutzen.

 

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotografen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Lichtbilder für Kleinkinder: Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros können in vielen Fällen direkt vor Ort Lichtbilder für Ausweisdokumente anfertigen. Gerade bei Kleinkindern und Babys kann es jedoch mitunter schwierig sein, ein geeignetes Foto aufzunehmen, das den Anforderungen genügt. Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Lichtbilder bereits im Vorfeld bei einem Fotografen anfertigen

Bearbeitungsdauer

Nach der Produktion erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen.

 Etwa zwei Tage nach Erhalt dieses Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz

Rechtsbehelf