Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü öffnen
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Ruhender Verkehr

Details

Im Gegensatz zum fließenden Verkehr wird der ruhende Verkehr in Beverungen nicht von der Polizei, sondern von der Stadt Beverungen überwacht.

Verkehrsteilnehmer, die gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen und falsch parken, müssen damit rechnen, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet wird.

Haben Sie ein „Knöllchen“ erhalten, sollten Sie mit Rücksprachen, sofern erforderlich, warten, bis Sie das schriftliche Verwarngeldangebot erhalten haben. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich zu der Angelegenheit zu äußern.