Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus abgegeben bzw. abgeholt werden. Auskünfte über eingelieferte Fundsachen geben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fundbüros.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorene Gegenstände empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen