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Sterbefall anzeigen

Details

Tritt im Stadtgebiet Beverungen ein Sterbefall ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Beverungen anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.


Der Sterbefall ist mündlich anzuzeigen durch:

  • eine Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

  • eine Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 

  • eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, 

oder

  • ein beauftragtes Bestattungsunternehmen.

Bei Sterbefällen in einem der Alten- und Pflegeheime erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.

Kosten

Es gibt generell gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse, Rente, ggf. Versorgungsamt, Sozialamt, Vormundschaftsgericht und Ausgleichsamt.  

Alle Urkunden, die darüber hinaus ausgestellt werden, sind gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 EUR, jede weitere 5,00 EUR.

Fristen

Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Person ist gestorben,

  • es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

Unterlagen

Die Person, die den Sterbefall beim Standesamt anzeigt, muss sich durch Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.

Vorzulegen ist immer

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung

  • ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person, z. B. Personalausweis oder Meldebescheinigung

Welche weiteren Unterlagen zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen.

  • Familienstand: ledig
    War die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde.

  • Familienstand: verheiratet
    War der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde bzw. eine Familienbuchabschrift vorzulegen. Die Familienbuchabschrift ist maßgeblich wenn die Eheschließung nach dem 01.01.1958 in Deutschland stattgefunden hat, oder ggf. auf Antrag ein Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland) angelegt wurde.

  • Familienstand: verwitwet
    Wenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners bzw. entsprechend eine Familienbuchabschrift, in der der Tod des Ehepartners eingetragen ist.

  • Familienstand: geschieden
    Bei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde. Falls die Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, kann auch eine Familienbuchabschrift mit dem Vermerk über die Scheidung vorgelegt werden.

In Fällen, die hier nicht erfasst sind (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt:

  • Beruf,

  • Religion,

  • Anzahl der Kinder,

  • Auskunftgeber.

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

  • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
  • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
  • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.