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Wohnsitz ummelden

Details

Sollten Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Gemeindegebietes wechseln, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen ummelden.

Sollten Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können Sie auch diese Ummeldung direkt im Einwohnermeldeamt tätigen.

Hinweis:

Folgende Institutionen sollten Sie insbesondere informieren:

  • Strom-, Wasser-, und Gasversorgungsunternehmen

  • Ihren Arbeitgeber

  • Geld- oder Kreditinstitut

  • Krankenkasse

  • Versicherungen

  • Rundfunk- und Fernsehanstalt

  • Post AG (evtl. Nachsendeantrag)

  • Telefongesellschaft

  • ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

  • Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt

  • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist

Wichtig: Briefkasten und Klingel beschriften!!!

Kosten

keine

Fristen

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen und
  • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung (Download)

  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)

  • bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggfs. Zusatzblatt

Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht

  • unterschriebenes Anmeldeformular der umzumeldenen Person

  • ggfs. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Umzug eines minderjährigen Kindes (Download)