Sollten Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Gemeindegebietes wechseln, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Beverungen ummelden.
Sollten Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können Sie auch diese Ummeldung direkt im Einwohnermeldeamt tätigen.
Hinweis:
Folgende Institutionen sollten Sie insbesondere informieren:
Strom-, Wasser-, und Gasversorgungsunternehmen
Ihren Arbeitgeber
Geld- oder Kreditinstitut
Krankenkasse
Versicherungen
Rundfunk- und Fernsehanstalt
Post AG (evtl. Nachsendeantrag)
Telefongesellschaft
ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt
das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Briefkasten und Klingel beschriften!!!
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
Wohnungsgeberbescheinigung (Download)
Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung (ID-Karte oder Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
bei ausländischen Personen: Pässe, Aufenthaltstitel/ggfs. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:
Vollmacht
unterschriebenes Anmeldeformular der umzumeldenen Person
ggfs. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Umzug eines minderjährigen Kindes (Download)