Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü öffnen
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Vaterschaftsanerkennung

Details

Wer ist Vater eines Kindes?

Vor dem Gesetz ist der Mann Vater des Kindes:

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist

  • der die Vaterschaft anerkannt hat

  • dessen Anerkennung zur Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist

Das bedeutet, dass bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes miteinander verheiratet sind, der Ehemann kraft Gesetz als Vater des Kindes gilt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht erforderlich. Nur wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat der Vater des Kindes die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen.

Wann kann die Anerkennung der Vaterschaft erfolgen?

Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. In diesem Fall wird der Vater bereits bei der Anmeldung der Geburt in die Urkunden mit aufgenommen.
Erfolgt die Vaterschaftsanerkennung nach der Beurkundung der Geburt, wird der Vater nachgetragen. Es müssen neue Urkunden ausgestellt werden.

Wo kann die Anerkennung der Vaterschaft erfolgen?

Die Anerkennung der Vaterschaft kann insbesondere erfolgen bei jedem:

  • Standesamt

  • Jugendamt

  • Notar

Wann wird die Anerkennung der Vaterschaft wirksam?

Grundsätzlich wird die Anerkennung der Vaterschaft mit Abgabe der Erklärung und Zustimmung der Mutter wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes.

Besteht die Vaterschaft eines anderen Mannes, z. B. weil die Mutter des Kindes getrennt lebend, aber noch nicht geschieden ist, wird die Anerkennung der Vaterschaft nur mit zusätzlicher Zustimmung des Ehemannes und erst mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die Anerkennung der Vaterschaft?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entsteht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Kind und dem Vater.
Zudem ist der Vater unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind und das Kind ist erbberechtigt vom Vater.

Hat die Anerkennung der Vaterschaft Auswirkungen auf das Sorgerecht?

Durch die Anerkennung der Vaterschaft wird das Sorgerecht nicht automatisch auf beide Elternteile übertragen.
Um das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, muss eine gemeinsame Erklärung beim Jugendamt abgegeben werden. Ohne diese Erklärung verbleibt das Sorgerecht beim gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Mutter.

Unterlagen

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweise des Vaters und der Mutter

  • Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter

  • Geburtsurkunde des Kindes (sofern Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt erfolgt)