09. Juli 2026

Neuer digitaler Fischereischein: Online-Antrag bei der Stadt Beverungen möglich
Die Stadt Beverungen erweitert ihr digitales Serviceangebot: Der neue digitale Fischereischein des Landes Nordrhein-Westfalen kann ab sofort online beantragt werden. Der Online-Service bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, den Fischereischein bequem von zu Hause aus zu beantragen.
Die digitale Antragstellung steht zunächst Personen zur Verfügung, die ihre Fischerprüfung nach Einführung des neuen Systems ab dem 01.07.2026 erfolgreich abgelegt haben. Nach bestandener Prüfung übermittelt die zuständige Fischereibehörde die erforderlichen Daten an das digitale Fischereiregister des Landes Nordrhein-Westfalen. Anschließend erhalten die Antragstellenden einen persönlichen Zugangscode, mit dem sie gemeinsam mit einer BundID den Fischereischein online beantragen können. Der Online-Service spart Zeit und Wege und ist zudem kostengünstiger als die persönliche Antragstellung im Rathaus.
Wer die Fischerprüfung bereits früher abgelegt hat oder bereits einen gültigen Fischereischein besitzt, kann den Online-Antrag derzeit noch nicht nutzen. Die Ausstellung beziehungsweise der Umtausch erfolgt in diesen Fällen weiterhin über die Stadt Beverungen. Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Wirksamkeit; ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Mit der Einführung des digitalen Fischereischeins modernisiert das Land Nordrhein-Westfalen das Verfahren im Bereich der Fischerei. Der neue Fischereischein wird einmalig auf Lebenszeit ausgestellt und ist als digitales Zertifikat für das Smartphone sowie als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip verfügbar.
Neu ist außerdem, dass die Fischereiabgabe künftig getrennt vom Fischereischein verwaltet wird. Der Fischereischein bleibt dauerhaft gültig, die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei entsteht jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre online über das Bürgerserviceportal oder im Bürgerbüro der Stadt Beverungen.
Beim Angeln sind weiterhin der gültige Fischereischein, der Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen.
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Bürgerinnen und Bürger im Serviceportal.