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07. Mai 2025

Aktuelle rechtliche Grundlagen der Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen in NRW

Im Oktober 2013 wurde in Nordrhein-Westfalen die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) neu gefasst, um die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen landesweit einheitlich zu regeln.

Neuerungen der SüwVO Abw NRW seit 2013

Diese Verordnung trat am 09.11.2013 in Kraft und enthielt zunächst Fristen (bis Ende 2015 bzw. 2020) für die erstmalige Prüfung in Wasserschutzgebieten (WSG) sowie Vorgaben zur Prüfbescheinigung und Sachkunde.

Wesentlich geändert wurde die SüwVO Abw NRW im Jahr 2020: am 13.08.2020 trat eine Änderungsverordnung in Kraft. Dadurch entfiel insbesondere die allgemeine landesweite Prüfpflicht bis Ende 2020 für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (sofern ab 1965 gebaut und häusliches Abwasser).

Seit dem ist eine verpflichtende Funktionsprüfung nur noch in bestimmten Fällen vorgesehen – etwa bei Neubauvorhaben, in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen an der Abwasseranlage oder bei begründeten Verdachtsfällen einer Undichtigkeit.

Wichtig

Grundstückseigentümer, die nach alter Rechtslage spätestens Ende 2015 hätten prüfen lassen müssen und dies versäumt haben, bleiben zur Durchführung der Prüfung verpflichtet! Unverändert bleibt auch, dass gewerblich/ industriell genutzte Abwasseranlagen weiterhin turnusmäßig geprüft werden müssen.

Fristen für die Prüfung privater Abwasserleitungen

Aktuell gelten (nach der Gesetzesänderung von 2020) folgende Prüfpflichten und Fristen für private Abwasserleitungen in NRW:

Straßen und Grundstücke, die sich im Wasserschutzgebiet (WSG) befinden

Wichtige technische Normen und Regeln (DIN/ DWA)

Für die Durchführung von Zustands- und Funktionsprüfungen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), insbesondere:

  • DIN 1986-30: Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke (Regelungen zur Überwachung, Schadenseinstufung, Sanierungsfristen).
  • DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (Dichtheitsprüfung bei Neuverlegung).
  • DWA-Regelwerke (z.B. DWA-A 139, DWA-M 149) ergänzen die Anforderungen.

Sachkundige Prüfer müssen sich an diesen Normen orientieren. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter dem Link: www.sadipa.it.nrw.de

Informationsquellen für Grundstückseigentümer

Prüfbescheinigung

Für jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw NRW auszustellen. Diese enthält Angaben zu Leitung, Umfang der Prüfung, Schadensklassifizierung und ggf. Sanierungsempfehlungen. Die Dokumentation umfasst außerdem Pläne, Prüfprotokolle und bei Bedarf Videoaufzeichnungen. Die Prüfbescheinigung muss aufbewahrt werden.

Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt der Sanierung ergeben sich aus § 10 der SüwVO Abw NRW.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerks der Stadt Beverungen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Blankenauer Str. 15
37688 Beverungen

Telefon: 05273/392-300