Im Oktober 2013 wurde in Nordrhein-Westfalen die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) neu gefasst, um die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen landesweit einheitlich zu regeln.
Neuerungen der SüwVO Abw NRW seit 2013
Diese Verordnung trat am 09.11.2013 in Kraft und enthielt zunächst Fristen (bis Ende 2015 bzw. 2020) für die erstmalige Prüfung in Wasserschutzgebieten (WSG) sowie Vorgaben zur Prüfbescheinigung und Sachkunde.
Wesentlich geändert wurde die SüwVO Abw NRW im Jahr 2020: am 13.08.2020 trat eine Änderungsverordnung in Kraft. Dadurch entfiel insbesondere die allgemeine landesweite Prüfpflicht bis Ende 2020 für private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (sofern ab 1965 gebaut und häusliches Abwasser).
Seit dem ist eine verpflichtende Funktionsprüfung nur noch in bestimmten Fällen vorgesehen – etwa bei Neubauvorhaben, in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen an der Abwasseranlage oder bei begründeten Verdachtsfällen einer Undichtigkeit.
Wichtig
Grundstückseigentümer, die nach alter Rechtslage spätestens Ende 2015 hätten prüfen lassen müssen und dies versäumt haben, bleiben zur Durchführung der Prüfung verpflichtet! Unverändert bleibt auch, dass gewerblich/ industriell genutzte Abwasseranlagen weiterhin turnusmäßig geprüft werden müssen.
Fristen für die Prüfung privater Abwasserleitungen
Aktuell gelten (nach der Gesetzesänderung von 2020) folgende Prüfpflichten und Fristen für private Abwasserleitungen in NRW:
Eine unverzügliche Funktionsprüfung nach Errichtung bzw. wesentlicher Änderung.
- Häusliches Abwasser: Frist für Leitungen vor 1965 bis 31.12.2015 (nachzuholen, wenn versäumt), keine neue Frist für spätere Baujahre.
- Gewerbliches / industrielles Abwasser: Fristen bis 31.12.2015 (vor 1990 errichtet) bzw. 31.12.2020 (ab 1990 errichtet).
- Häusliches Abwasser: Keine grundsätzliche Prüfpflicht
- Industrielles / gewerbliches Abwasser: Prüfung bis 31.12.2020 für Abwasser mit besonderen Anforderungen.
Straßen und Grundstücke, die sich im Wasserschutzgebiet (WSG) befinden
- Am Kapellenberg (ausgenommen Haus-Nr. 32, 34, 36, 38)
- Am Kreuzber
- Am Mühlengraben
- Auf den Äckern
- Bevertrift
- Birkenstraße 1
- Dalhauser Straße (ausgenommen Haus-Nr.4, 6, 8)
- Fasanenweg
- Hersteller Straße (ausgenommen Haus-Nr. 30, 30 a, 32, 55)
- Hinterm Brink
- Holster-Mühle-Weg
- Im kleinen Feld (ausgenommen Haus-Nr. 20, 22, 24, 24 a)
- Jahnweg
- Johannes-Diedrich-Straße
- Liboristraße
- Lindenstraße (ausgenommen Haus-Nr. 2, 4, 4 a, 6, 8, 10)
- Meyerfeldstraße
- Soestertal
- St. Floriansweg
- Templinerweg
- Unterm Eisberg
- Zum Buchholz
- Zum Sonnenhügel
- "Gut Oeserborn"
- "Forsthaus Hohenstein"
Wichtige technische Normen und Regeln (DIN/ DWA)
Für die Durchführung von Zustands- und Funktionsprüfungen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), insbesondere:
- DIN 1986-30: Instandhaltung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke (Regelungen zur Überwachung, Schadenseinstufung, Sanierungsfristen).
- DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (Dichtheitsprüfung bei Neuverlegung).
- DWA-Regelwerke (z.B. DWA-A 139, DWA-M 149) ergänzen die Anforderungen.
Sachkundige Prüfer müssen sich an diesen Normen orientieren. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter dem Link: www.sadipa.it.nrw.de
Informationsquellen für Grundstückseigentümer
Prüfbescheinigung
Für jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw NRW auszustellen. Diese enthält Angaben zu Leitung, Umfang der Prüfung, Schadensklassifizierung und ggf. Sanierungsempfehlungen. Die Dokumentation umfasst außerdem Pläne, Prüfprotokolle und bei Bedarf Videoaufzeichnungen. Die Prüfbescheinigung muss aufbewahrt werden.
Sanierungsnotwendigkeit und Zeitpunkt der Sanierung ergeben sich aus § 10 der SüwVO Abw NRW.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerks der Stadt Beverungen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Abwasserwerk der Stadt Beverungen
Blankenauer Str. 15
37688 Beverungen
Telefon:
05273/392-300